 
          Die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, tritt in  Österreich am 25.05.2018 in Kraft.
	    
Mit der Datenschutz-Grundverordnung werden für alle Unternehmen und Vereine erhebliche Neuerungen im Bereich des Datenschutzes in Kraft gesetzt. Sämtliche Prozesse bei der Erfassung von personenbezogenen Daten müssen rechtskonform dokumentiert und gespeichert werden. 
  Die Anforderung betrifft unter anderem folgende Bereiche:  
  Kundenkartei ( auch in Papierform oder in einer Word/Excel-Datei )
   Kundenkartei ( auch in Papierform oder in einer Word/Excel-Datei )
  Mitarbeiterdaten
   Mitarbeiterdaten 
  Newsletter
   Newsletter 
  Website-Anfrage
   Website-Anfrage
  usw.
   usw.
Wir helfen Ihnen gerne:
  Gemeinsame Erhebung des Ist-Zustandes bezüglich DSGVO
  Gemeinsame Erhebung des Ist-Zustandes bezüglich DSGVO
  Erstellung der Prozess-Analyse-Dokumentation
  Erstellung der Prozess-Analyse-Dokumentation
  Erstellung Verarbeitungsverzeichniss(e)
  Erstellung Verarbeitungsverzeichniss(e) 
  Auftragsverarbeitung
  Auftragsverarbeitung
  Ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich
  Ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich
  Überprüfung ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist
  Überprüfung ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist
  Erstellung der erforderlichen Dokumentation für die Datenschutzbehörde
  Erstellung der erforderlichen Dokumentation für die Datenschutzbehörde